„Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei.“
“ Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“
Beamtenstatusgesetz – BeamtStG § 33
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!